Wie bereits seit gut einem halben Jahr bekannt, gibt die Leivtec XV3 möglicherweise in sehr speziellen Konstellationen für manche aktuelle Fahrzeugtypen geeichte Geschwindigkeitsmesswerte mit unzulässigen Messwertabweichungen aus. Die PTB hat daraufhin dies an ihrer Referenzanlage nachgestellt. Die Ergebnisse konnten im Grundsatz reproduziert werden. Eine ergänze Gebrauchsanweisung, die der PTB daraufhin von Leivtec vorgelegt und von ihr am 14.12.2020 genehmigt wurde, konnte die damals bekannte Fälle von unzulässigen Messwertabweichungen ausschließen. "Am 09.03.2021 erlangte die PTB nun Kenntnis über weitere Versuche von Sachverständigen, die zeigen, dass es darüber hinaus spezielle Szenarien gibt, bei denen es auch unter den Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann. Die PTB hat daraufhin umgehend den Hersteller und die zuständigen Stellen der Markt- und Verwendungsaufsichtsbehörden informiert." In einem Schreiben der Firma Leivtec werden die Behörden angehalten, von amtlichen Messungen mit der Leivtec XV3 Abstand zu nehmen. -> Messungen mit Leivtec XV3 dürften damit vorerst der Vergangenheit angehören. Zum Ursprungsbeitrag: Dieser Link ist für Dich nicht sichtbar. Quelle: Zwischenstand im Zusammenhang mit mutmaßlichen Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3. Stand: 12. März 2021 / Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin. DOI: 10.7795/520.20201215